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   OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08   

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OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08 (https://dejure.org/2009,60067)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08 (https://dejure.org/2009,60067)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 2 Ss OWi 967/08 (https://dejure.org/2009,60067)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08
    Soweit der Betroffene mit der Verfahrensrüge geltend macht, der Bußgeldbescheid, der auf die Ladung des Lastkraftwagens mit Absperrgittern abstellte, sei keine ausreichende Verfahrensgrundlage für die Verurteilung unter Berücksichtigung der Ladung des Anhängers mit einem Radlader, macht er nämlich ein Verfahrenshindernis (zu dieser Einordnung vergleiche: OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 1977 - 4 Ss OWi 446/77 -, zitiert nach juris Rn. 1; OLG Braunschweig, VRS 87, 143, 144; OLG Rostock, Beschluss vom 01. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 I - 246/04 -, zitiert nach juris Rn. 2; Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 66 Rn. 38, 39) geltend, welches ein korrigierendes Eingreifen des Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erfordert.

    Denn unter Berücksichtigung der Konkretisierungswirkung des Bußgeldbescheides aus § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG besteht für Fallkonstellationen wie die vorliegende Einigkeit darüber, dass der historische Vorgang im Sinne von § 264 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG in einer genügenden Weise geschildert ist und eine Verfahrenseinstellung nicht in Betracht kommt (vergleiche dazu: OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 1977 - 4 Ss OWi 446/77 -, zitiert nach juris Rn. 1 f.; OLG Braunschweig, VRS 87, 143, 144; OLG Rostock, Beschluss vom 01. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 I - 246/04) -, zitiert nach juris Rn. 8 ff.).

    Zwar reicht es zur Annahme eines einheitlichen Lebensvorgangs grundsätzlich nicht aus, dass mehrere Verkehrsverstöße während der selben Fahrt begangen werden, sondern es kommt auf ihren engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang an ( OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 1977, 4 Ss OWi 446/77 -, zitiert nach juris Rn. 1; OLG Rostock, Beschluss vom 01. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 I - 246/04) -, zitiert nach juris Rn. 12).

    Für Verkehrsverstöße während derselben Fahrt bedeutet dies, dass mit dem Ende eines bestimmten Verkehrsgeschehens, das durch ein anderes abgelöst wird, in der Regel das die "Tat" im Sinne des § 264 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG bildende geschichtliche Ereignis abgeschlossen ist ( OLG Rostock, Beschluss vom 01. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 I - 246/04 -, zitiert nach juris Rn. 12; BayObLG, NZV 1997, 489, 490; OLG Köln, NZV 1989, 401; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 118/119).

  • OLG Hamm, 28.03.1977 - 4 Ss OWi 446/77
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08
    Soweit der Betroffene mit der Verfahrensrüge geltend macht, der Bußgeldbescheid, der auf die Ladung des Lastkraftwagens mit Absperrgittern abstellte, sei keine ausreichende Verfahrensgrundlage für die Verurteilung unter Berücksichtigung der Ladung des Anhängers mit einem Radlader, macht er nämlich ein Verfahrenshindernis (zu dieser Einordnung vergleiche: OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 1977 - 4 Ss OWi 446/77 -, zitiert nach juris Rn. 1; OLG Braunschweig, VRS 87, 143, 144; OLG Rostock, Beschluss vom 01. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 I - 246/04 -, zitiert nach juris Rn. 2; Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 66 Rn. 38, 39) geltend, welches ein korrigierendes Eingreifen des Senats zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erfordert.

    Denn unter Berücksichtigung der Konkretisierungswirkung des Bußgeldbescheides aus § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG besteht für Fallkonstellationen wie die vorliegende Einigkeit darüber, dass der historische Vorgang im Sinne von § 264 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG in einer genügenden Weise geschildert ist und eine Verfahrenseinstellung nicht in Betracht kommt (vergleiche dazu: OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 1977 - 4 Ss OWi 446/77 -, zitiert nach juris Rn. 1 f.; OLG Braunschweig, VRS 87, 143, 144; OLG Rostock, Beschluss vom 01. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 I - 246/04) -, zitiert nach juris Rn. 8 ff.).

    Zwar reicht es zur Annahme eines einheitlichen Lebensvorgangs grundsätzlich nicht aus, dass mehrere Verkehrsverstöße während der selben Fahrt begangen werden, sondern es kommt auf ihren engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang an ( OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 1977, 4 Ss OWi 446/77 -, zitiert nach juris Rn. 1; OLG Rostock, Beschluss vom 01. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 I - 246/04) -, zitiert nach juris Rn. 12).

  • OLG Hamm, 30.04.2003 - 2 Ss OWi 277/03

    Überladung, Sorgfaltspflicht, Weisungen, Kontrolle, Stichproben

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08
    Die Überwachungspflicht aus § 31 Abs. 2 StVZO gebietet es, bei der Auswahl des Fahrers die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, ihm die notwendigen Anweisungen zu erteilen und zumindest stichprobenartig zu überwachen, ob die Weisungen beachtet und eingehalten werden ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 1989 - 5 Ss (OWi) 58/89 - (OWi) 30/89 I - mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris Rn. 11; vergleiche auch Senatsbeschluss vom 30. April 2004 - 2 Ss OWi 277/03 zu §§ 31 Abs. 2, 34 Abs. 2 StVZO; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, § 31 StVZO Rn. 6 bis 7a).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1993 - 2 Ss OWi 247/93

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08
    Für Verkehrsverstöße während derselben Fahrt bedeutet dies, dass mit dem Ende eines bestimmten Verkehrsgeschehens, das durch ein anderes abgelöst wird, in der Regel das die "Tat" im Sinne des § 264 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG bildende geschichtliche Ereignis abgeschlossen ist ( OLG Rostock, Beschluss vom 01. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 I - 246/04 -, zitiert nach juris Rn. 12; BayObLG, NZV 1997, 489, 490; OLG Köln, NZV 1989, 401; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 118/119).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.1989 - 5 Ss OWi 58/89

    Zur Verantwortlichkeit des Halters für den vorschriftsgemäßen Zustand des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08
    Die Überwachungspflicht aus § 31 Abs. 2 StVZO gebietet es, bei der Auswahl des Fahrers die erforderliche Sorgfalt anzuwenden, ihm die notwendigen Anweisungen zu erteilen und zumindest stichprobenartig zu überwachen, ob die Weisungen beachtet und eingehalten werden ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 1989 - 5 Ss (OWi) 58/89 - (OWi) 30/89 I - mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris Rn. 11; vergleiche auch Senatsbeschluss vom 30. April 2004 - 2 Ss OWi 277/03 zu §§ 31 Abs. 2, 34 Abs. 2 StVZO; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, § 31 StVZO Rn. 6 bis 7a).
  • OLG Köln, 09.06.1989 - Ss 256/89
    Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2009 - 2 Ss OWi 967/08
    Für Verkehrsverstöße während derselben Fahrt bedeutet dies, dass mit dem Ende eines bestimmten Verkehrsgeschehens, das durch ein anderes abgelöst wird, in der Regel das die "Tat" im Sinne des § 264 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG bildende geschichtliche Ereignis abgeschlossen ist ( OLG Rostock, Beschluss vom 01. April 2005 - 2 Ss (OWi) 389/04 I - 246/04 -, zitiert nach juris Rn. 12; BayObLG, NZV 1997, 489, 490; OLG Köln, NZV 1989, 401; OLG Düsseldorf, NZV 1994, 118/119).
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